10 8. Lieferanten Die Molkerei Hainichen-Freiberg achtet darauf, dass vorbenannte Regelungen auch von ihren Lieferanten eingehalten werden. In Einzelfällen wird eine Überprüfung und schriftliche Bestätigung vorbehalten. 9. Umsetzung des Verhaltenskodex Verantwortung der Führungskräfte und Berichtswesen Die Führungskräfte der Molkerei Hainichen-Freiberg sind verpflichtet, alle in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Mitarbeiter der Molkerei Hainichen-Freiberg in geeigneter Form über Inhalt und Bedeutung dieses Verhaltenskodex einschließlich seiner maßgeblichen flankierenden Richtlinien zu unterrichten und zu sensi- bilisieren. Die Führungskräfte unterstützen ihre Mitar- beiter nach besten Kräften, rechtmäßig zu handeln. Die Führungskräfte haben in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich außerdem durch eine sorgfältige und regelmäßige Kontrolle die Einhaltung des Verhaltens kodex und der flankierenden Richtlinien sowie deren Umsetzung in der Unternehmenspraxis sicherzustellen. Nur so ist gewährleistet, dass die in diesem Kodex niedergelegten Grundsätze täglich gelebt werden und fest in unserer Unternehmenskultur verankert bleiben. Die unmittelbar der Geschäftsführung nachgeordneten Führungskräfte berichten der Geschäftsführung regel- mäßig über bekannt gewordene Verstöße und deren Sanktion sowie über Präventionsmaßnahmen. Alle Mit- arbeiter sind verpflichtet, an der Berichterstattung aktiv mitzuwirken. Sanktion von Rechtsverstößen Schuldhafte Rechtsverletzungen von Mitarbeitern können arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Wenn durch Rechtsverstöße Schäden entstehen, kann dies zusätzlich eine persönliche Haftung des Mitarbeiters zur Folge haben. Ebenso können Strafen oder Geldbußen verhängt werden. Um Rechtsverstöße zu vermeiden, können sich alle Mit- arbeiter mit ihren Fragen an die Führungskräfte wenden. Hinweise auf Rechtsverstöße oder auf Risiken von Rechtsverstößen können an jede Führungskraft oder die Geschäftsführung gegeben werden. Das Gleiche gilt, wenn Schwachstellen oder sonstige Umstände be- merkt werden, die zu Rechtsverstößen führen können. Überprüfung der Umsetzung des Verhaltenskodex Die Beachtung und Umsetzung dieses Kodex wird von der Geschäftsleitung regelmäßig überwacht.