8 4. Sozial- und Arbeitsbedingungen Die Molkerei Hainichen-Freiberg achtet die Rechte ihrer Mitarbeiter und verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter respekt voll und fair zu behandeln. Dies umfasst die folgenden Aspekte: Freie Wahl des Arbeitsplatzes Die Beschäftigung bei der Molkerei Hainichen-Freiberg ist freiwillig. Zwangsarbeit – in welcher Form auch immer – ist unzulässig. Keine Kinderarbeit Kinderarbeit ist verboten. Der Begriff „Kind“ umfasst Personen unter 15 Jahren (bzw. 14 Jahren, soweit diese Altersgrenze nach den lokal geltenden Regelungen zur Anwendung kommt) oder Personen unter der Alters- grenze, die in dem betreffenden Land für den Abschluss der Schulpflicht gilt. Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden. Vergütungen und Leistungen Die Mitarbeiter der Molkerei Hainichen-Freiberg erhalten eine Vergütung, die im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen steht. Lohnreduzierungen als Disziplinarmaßnahmen dürfen nur nach Maßgabe des jeweils geltenden Rechts vorgenommen werden. Mögliche Schadensersatzansprüche auf vertraglicher bzw. gesetzlicher Grundlage bleiben hiervon unberührt. Die Mitarbeiter der Molkerei Hainichen-Freiberg erhalten ihre Vergütung pünktlich. Die Beschäftigten werden klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihrer Vergütung informiert. Arbeitszeiten Die Molkerei Hainichen-Freiberg hält die jeweils gelten- den Regelungen zur Arbeitszeit ein. Keine Diskriminierung oder Belästigungen Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters, seines Veteranenstatus, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Sexuelle Belästigungen sind, ebenso wie alle anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz, verboten. Jeder hat ein Recht darauf, dagegen geschützt zu werden. Es spielt keine Rolle, ob ein Täter sein eigenes Verhalten für akzeptabel hält oder ob der Betroffene die Möglich- keit hat, sich der Belästigung zu entziehen. Jede Führungskraft der Molkerei Hainichen-Freiberg ist mit ihrem eigenen Verhalten Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Vereinigungsfreiheit Die Molkerei Hainichen-Freiberg bekennt sich zu einer offenen, konstruktiven und vertrauensvollen Kommunika- tion mit ihren Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern. Das Unternehmen achtet das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten, eine Arbeitnehmervertretung zu ernennen und einen Betriebsrat zu bilden. Mitarbeiter der Molkerei Hainichen- Freiberg, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, werden nicht benachteiligt.