6 2. Wettbewerb Bekenntnis zu fairem Wettbewerb Die Molkerei Hainichen-Freiberg bekennt sich ohne Einschränkung zu den Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs. Wir verfolgen unsere Un- ternehmensziele ausschließlich nach dem Leistungs- prinzip und unter Beachtung der geltenden Wettbe- werbsregeln. Dies wird auch von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern des Unternehmens erwartet. Verstöße gegen wettbewerbs- und kartellrechtliche Verbote können weit reichende Konsequenzen für das Unternehmen und den betroffenen Mitarbeiter haben (z. B. Bußgelder gegen das Unternehmen von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes der Unternehmensgruppe und/oder gegen die kartellrechtswidrig handelnden Personen,Geld-undFreiheitsstrafen,Schadensersatzan sprüche und Ansehensverlust für die gesamte Molkerei Hainichen-Freiberg). Verbot des Missbrauchs einer überlegenen Marktstellung Die Molkerei Hainichen-Freiberg betrachtet ihre Abneh- mer und Lieferanten als gleichberechtigte Marktteil- nehmer. Die Mitarbeiter der Molkerei Hainichen-Frei- berg werden eine diesen gegenüber evtl. bestehende starke Marktposition nicht ausnutzen, um unangemes- sene oder ungerechtfertigte Bedingungen durchzusetzen. Verhalten bei problematischen Situationen Alle Mitarbeiter der Molkerei Hainichen-Freiberg haben den Führungskräften und/oder der Geschäftsführung unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Verhalten Anlass zu kartell- oder wettbewerbsrechtlichen Zweifeln gibt. Die Geschäftsführung wird diesen Fall dann prüfen lassen. Sollten gleichwohl gegen die Molkerei Hainichen-Frei- berg Verfahren der Kartellbehörden eingeleitet werden, werden alle Mitarbeiter konstruktiv mit der Wettbe- werbsbehörde zusammenarbeiten. Insbesondere dürfen bei einem bevorstehenden oder laufenden Kartellver- fahren keine Dokumente oder andere Beweismittel zer- stört werden. Sollte es zu einer Durchsuchungsmaß- nahme einer Kartellbehörde in den Räumlichkeiten oder Produktionsstätten der Molkerei Hainichen-Freiberg kommen, werden sich alle Mitarbeiter an die Vorgaben der Führungskräfte und der Geschäftsführung halten. Im Fall einer Durchsuchung sind die Führungskräfte und die Geschäftsführung sofort zu informieren.