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Molkerei Hainichen Freiberg

Nachhaltigkeit bei der Molkerei Hainichen-Freiberg

Nachhaltiges Handeln ist für uns eine Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen. Zentraler Bestandteil ist dabei die Klimaneutralität unseres Unternehmens. Wir handeln daher nach folgendem Prinzip:

CO2-Emissionen dort vermeiden, wo es möglich ist. Im nächsten Schritt versuchen wir, unsere Reduktionsmaßnahmen stetig weiterzuentwickeln. Restliche Emissionen gleichen wir über international anerkannte, zertifizierte Klimaschutzprojekte aus. 

Zusätzliche Maßnahmen sind beispielsweise im Bereich Strom angesiedelt: Hier beziehen wir am Standort Freiberg 100 % Ökostrom. Neben dem Feld Klimaschutz stehen auch weitere Initiativen wie die Weiterentwicklung unserer Verpackungslösungen, das Tierwohl und soziales Engagement ganz oben auf unserer Nachhaltigkeitsagenda. 

Klimaneutralität bei der Molkerei Hainichen-Freiberg

Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen der Menschheit seit dem Ende der Eiszeit dar und ist die prägende Aufgabe unserer Zeit. So sind auch wir von der Molkerei Freiberg bereit, Verantwortung für die Welt zu übernehmen, die wir unseren Kindern und Enkeln überlassen.

Deshalb können wir mit Stolz mitteilen, dass die Molkerei Hainichen-Freiberg seit dem 01.01.2022 klimaneutral ist. Diesen Meilenstein erreichen wir durch kontinuierliche Reduktionsmaßnahmen in Bezug auf unsere CO2-Emissionen am Standort in Freiberg sowie durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten in den Bereichen Wasserkraft und Windenergie. 

Den Ausgleich unserer Treibhausgase bestätigt das ClimatePartner-Label „klimaneutrales Unternehmen“. 

                                                                                                                                                                                                              

 

 

Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz

In unserer Grundsatzerklärung findest du weitere Informationen zur Menschenrechts- und Umweltstrategie sowie zu unserem Beschwerdeverfahren.

In der Verfahrensordnung werden Details zum Beschwerdeverfahren erläutert und der Meldeprozess zu Hinweisen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken dargelegt.